ABSCHNITT I: Websitenutzungsbedingungen („Terms of Use“)
ABSCHNITT II: AGB Allgemeine Reisebedingungen (AGB)
ABSCHNITT III: Disclaimer / Haftungsausschluss
ABSCHNITT I: Websitenutzungsbedingungen (“Terms of Use”)
Stand: Oktober 2025
TREKZ Travel Solutions GmbH
Bahnhofstraße 2a · 82296 Schöngeising · Deutschland
E-Mail: info@trekz.io
1. Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen
Mit dem Zugriff auf die Website https://trekz.io sowie deren Unterseiten erklärst Du Dich mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden.
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7. Keine Beratung oder Angebote
Alle auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen weder rechtliche, medizinische oder finanzielle Beratung noch ein verbindliches Reiseangebot dar. Verbindliche Angebote und Buchungen unterliegen ausschließlich den Allgemeinen Reisebedingungen (AGB) der TREKZ Travel Solutions GmbH.
8. Haftung
TREKZ haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet TREKZ nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. TREKZ übernimmt keine Haftung für Verluste oder Schäden, die aus der Nutzung oder der Nichtverfügbarkeit der Website entstehen, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
9. Datenschutz
Personenbezogene Daten, die über diese Website erhoben werden, werden ausschließlich gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Datenschutzerklärung von TREKZ verarbeitet. Durch die Nutzung dieser Website erklärst Du Dich mit der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß dieser Datenschutzbedingungen einverstanden.
10. Änderungen der Nutzungsbedingungen
TREKZ behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu aktualisieren. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Websitebesuchs veröffentlichte Fassung. Wesentliche Änderungen werden auf der Website kenntlich gemacht.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand München, Deutschland.
SECTION II: AGB Allgemeine Reisebedingungen - TREKZ Travel Solutions GmbH
TREKZ – Allgemeine Reisebedingungen (AGB)
der TrekZ Travel Solutions GmbH (nachfolgend „TREKZ“)
Bahnhofstraße 2a · 82296 Schöngeising · Deutschland
Stand: Oktober 2026
Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle von TREKZ angebotenen Pauschalreisen und Erlebnisse. Sie regeln die Rechtsbeziehung zwischen TREKZ und dem Reisenden. Reiseveranstalter und alleiniger Vertragspartner des Reisenden ist TREKZ. Content-, Creator-, Marken- und Medienpartner, unter deren Marke ein Erlebnis vermarktet wird, sind weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des Reisenden.
1. Abschluss des Reisevertrags
1.1 Mit der Buchung bietet der Reisende der TREKZ Travel Solutions GmbH den Abschluss eines Pauschalreisevertrags auf Grundlage der Reiseausschreibung, der gesetzlich vorgeschriebenen Informationen nach § 651a BGB sowie dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an.
1.2 Der Vertrag kommt mit Zugang der Reisebestätigung durch TREKZ zustande.
1.3 Buchungen sind grundsätzlich nur für volljährige Personen möglich. Die Buchung für minderjährige Teilnehmer ist zulässig, sofern diese ausschließlich durch deren gesetzlichen Vertreter erfolgt und die Reise explizit für diese Zielgruppe geeignet ist.
1.4 Bucht ein Unternehmen für Gäste, Mitarbeitende oder sonstige Dritte, ist das Unternehmen Vertragspartner von TREKZ. Es schuldet den gesamten Reisepreis sowie etwaige Entschädigungen nach Ziffer 5, auch soweit sie einzelne Teilnehmer betreffen. Die Namen der Teilnehmer können nachgereicht werden.
2. Zahlungsbedingungen und Sicherungsschein
2.1 Nach Vertragsschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Reisepreises fällig. Der Restbetrag wird 90 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und feststeht, dass die Reise durchgeführt wird. Bei Buchungen ab dem 90. Tag vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
2.2 Diese Anzahlung ist gerechtfertigt, da TREKZ bereits mit Zustandekommen des Reisevertrags verbindliche, nicht stornierbare Vorleistungen (z. B. Creator-Honorare, Event- oder Sporttickets, DMC-Leistungen, Hotelkontingente) zu erbringen hat, die einen erheblichen Teil des Gesamtreisepreises ausmachen.
2.3 Für einzelne Erlebnisse können sich aufgrund besonderer Einkaufs- oder Beförderungsbedingungen — insbesondere bei fest gebuchten Flügen, Tickets oder Kontingenten — abweichende Anzahlungshöhen und Zahlungsfälligkeiten ergeben. Diese werden in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich und hervorgehoben ausgewiesen und gehen den Sätzen nach Ziffer 2.1 vor.
2.4 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise werden nur gefordert und angenommen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Reisenden der Sicherungsschein übergeben wurde. Rücktritts-, Umbuchungs- und Bearbeitungsentgelte sind sofort fällig. Leistet der Reisende fällige Zahlungen trotz Fälligkeit und Mahnung mit Fristsetzung nicht, kann TREKZ vom Vertrag zurücktreten und Entschädigung nach Ziffer 5 verlangen.
2.5 Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem in der Rechnung angegebenen Konto.
2.6 Steuerliche Behandlung nach §25 UStG (Sonderregelung Reiseleistungen): TREKZ erbringt Reiseleistungen im Sinne von § 25 UStG (Margenbesteuerung). Die Umsatzsteuer fällt nur auf die durch TREKZ erzielte Marge an. Bei Reisen, deren Leistungsort außerhalb der Europäischen Union liegt, können Teile der Marge nicht der deutschen Umsatzsteuer unterliegen. Die jeweils geltende steuerliche Behandlung ergibt sich aus der Reisebeschreibung und wird in der Reisebestätigung ausgewiesen.
2.7 Aufgrund der Margenbesteuerung gemäß §25 UStG erfolgt die Rechnungsstellung ohne Ausweis von Umsatzsteuer. Ein gesonderter Ausweis von Mehrwertsteuer ist nicht möglich.
3. Leistungsumfang
3.1 Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Reisebeschreibung, den ergänzenden Informationen sowie der Reisebestätigung.
3.2 TREKZ ist berechtigt, notwendige Leistungsänderungen vorzunehmen, sofern diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.3 Sonderwünsche, Nebenabreden und individuelle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
3.4 Creator-Integration / Wesen der Leistung
Creator, Experten oder Hosts, die im Rahmen von TREKZ Experiences eingesetzt werden, sind keine eigenständigen Hauptreiseleistungen im Sinne der §§651a ff. BGB. Sie sind Bestandteil des konzeptionellen Erlebniswertes der Reise. TREKZ ist berechtigt, Creators im Falle von Krankheit, höherer Gewalt oder sonstiger zwingender Umstände durch gleichwertige, in der Thematik qualifizierte Personen zu ersetzen.
Ist ein Creator jedoch in der Reisebeschreibung ausdrücklich als zentrales konzeptionelles Element der jeweiligen Experience ausgewiesen und kann kein angemessener gleichwertiger Ersatz gestellt werden, räumt TREKZ dem Reisenden ein kostenfreies Rücktrittsrecht ein. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nicht.
3.5 Bild- und Tonaufnahmen
Bei Reisen, die gemeinsam mit einem Kooperationspartner angeboten werden, werden während der Reise Foto-, Video- und Tonaufnahmen für die redaktionelle und werbliche Kommunikation des Partners und von TREKZ erstellt. Die Teilnahme an diesen Aufnahmen ist freiwillig. Aufnahmen, auf denen Reisende erkennbar sind, werden nur mit deren gesonderter, vor Ort erteilter Einwilligung veröffentlicht. Reisende, die nicht aufgenommen werden möchten, teilen dies der Reiseleitung mit; ihnen entstehen daraus keine Nachteile.
4. Preisänderungen nach Vertragsschluss
4.1 TREKZ kann den Reisepreis erhöhen, wenn sich nach Vertragsschluss Beförderungskosten, Steuern, Abgaben oder Wechselkurse wesentlich verändern (§ 651f BGB).
4.2 Eine Preiserhöhung ist nur bis 20 Tage vor Reisebeginn zulässig und darf maximal 8 % des Reisepreises betragen.
4.3 Übersteigt die Erhöhung 8 %, ist der Reisende berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten.
5. Rücktritt durch den Reisenden, Nichtantritt, Ersatzperson und Reiserücktrittsversicherung (RRV)
5.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, auch für einzelne Teilnehmer. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei TREKZ. Die Erklärung sollte in Textform erfolgen, zum Beispiel per E-Mail.
5.2 Tritt der Reisende zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert TREKZ den Anspruch auf den Reisepreis und kann stattdessen eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von TREKZ zu vertreten ist und am Bestimmungsort keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Die Entschädigung bemisst sich nach dem Reisepreis abzüglich der von TREKZ gewöhnlich ersparten Aufwendungen und abzüglich dessen, was TREKZ durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich erwerben kann. Soweit in der Reiseausschreibung oder Reisebestätigung keine abweichenden Sätze ausgewiesen sind, gelten für Erlebnisse ohne Flugbeförderung die folgenden, nach dem Zugang der Rücktrittserklärung gestaffelten Entschädigungspauschalen je Reiseteilnehmer, jeweils des Reisepreises:
bis 90 Tage vor Reisebeginn: 20 %
89 bis 60 Tage: 40 %
59 bis 30 Tage: 55 %
29 bis 15 Tage: 70 %
14 bis 2 Tage: 85 %
ab 1 Tag vor Reisebeginn / Nichtantritt: 90 %
TREKZ begründet die Höhe der Entschädigung auf Verlangen.
5.3 Sonderreisen: TREKZ-Erlebnisse enthalten häufig Leistungen, die TREKZ bereits mit Vertragsschluss verbindlich und ohne Stornomöglichkeit einkauft, zum Beispiel Event- und Sporttickets, Flug- und Hotelkontingente, Creator- und Hospitality-Leistungen. Ist ein Erlebnis in der Reiseausschreibung oder im Buchungsformular ausdrücklich als Sonderreise gekennzeichnet, kann die Entschädigung abweichend von Ziffer 5.2 ab Buchung bis zu 100 % des Reisepreises betragen; die konkret geltenden Sätze werden dort ausgewiesen. Ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwendung werden auch in diesem Fall angerechnet. Gleiches gilt für Erlebnisse mit Flugbeförderung sowie für einzelne fest gebuchte Leistungen (z. B. Flugtickets, Eintrittskarten), für die die in der Reiseausschreibung bzw. Reisebestätigung gesondert ausgewiesenen, regelmäßig höheren Sätze gelten.
5.4 Die Kennzeichnung als Sonderreise sowie die jeweils geltenden Entschädigungssätze werden dem Reisenden vor Abschluss der Buchung ausdrücklich angezeigt.
5.5 Nichtantritt: Tritt ein Teilnehmer die Reise nicht an oder erscheint er nicht zu den in den Reiseunterlagen genannten Zeiten am Treffpunkt, ohne vorher zurückgetreten zu sein, gilt dies als Rücktritt am Tag des Reisebeginns. Die Ziffern 5.2 und 5.3 gelten entsprechend.
5.6 Umbuchung: Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht. TREKZ-Erlebnisse finden in der Regel nur zu dem ausgeschriebenen Termin statt, Termin, Ort und Leistungen lassen sich deshalb meist nicht ändern. Gibt es für ein Erlebnis einen weiteren Termin, kann TREKZ auf Wunsch des Reisenden eine Umbuchung anbieten. Dafür berechnet TREKZ höchstens die Entschädigung, die bei einem Rücktritt zum Zeitpunkt der Umbuchung nach Ziffer 5.2 bzw. 5.3 angefallen wäre, zuzüglich tatsächlich entstehender Mehrkosten. Dem Reisenden bleibt der Nachweis geringerer Kosten vorbehalten. Kann keine Umbuchung angeboten werden, bleiben dem Reisenden der Rücktritt nach Ziffer 5.1 und die Benennung einer Ersatzperson nach Ziffer 5.7.
5.7 Ersatzperson: Der Reisende kann bis spätestens 7 Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger, zum Beispiel per E-Mail, mitteilen, dass statt eines Teilnehmers eine andere Person an der Reise teilnimmt. TREKZ kann widersprechen, wenn diese Person die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Für den Reisepreis und die durch den Wechsel tatsächlich entstehenden, angemessenen Mehrkosten haften der Reisende und die Ersatzperson als Gesamtschuldner. TREKZ weist diese Mehrkosten nach.
5.8 Dem Reisenden bleibt in allen Fällen der Nachweis vorbehalten, TREKZ sei kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden als die jeweilige Entschädigungspauschale.
5.9 Reiserücktrittskostenversicherung (RRV): Ob eine RRV Bestandteil des Reisepreises ist oder als Zusatzleistung angeboten wird, ergibt sich aus der jeweiligen Reisebeschreibung und der Reisebestätigung. Sofern eine RRV enthalten oder optional abgeschlossen wird, gelten die Bedingungen des dort benannten Versicherers; diese werden dem Reisenden vor Abschluss der Buchung zugänglich gemacht. Die Abwicklung im Versicherungsfall erfolgt unmittelbar zwischen dem Versicherten und dem Versicherer.
6. Rücktritt und Kündigung durch TREKZ
6.1 TREKZ kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die in der Reiseausschreibung oder im Buchungsformular angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Rücktrittserklärung muss bis zu der dort genannten Frist zugehen, spätestens jedoch 20 Tage vor Reisebeginn. Bereits gezahlte Beträge erstattet TREKZ unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen.
6.2 TREKZ kann den Vertrag kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält. In diesem Fall behält TREKZ den Anspruch auf den Reisepreis, abzüglich ersparter Aufwendungen.
7. Haftung und Gewährleistung
7.1 TREKZ haftet im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Reiseveranstalters für die gewissenhafte Vorbereitung und ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
7.2 Die Haftung für Schäden, die keine Körper- oder Gesundheitsschäden sind, ist – soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde – auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt.
7.3 Für Fremdleistungen, die ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind (z. B. fakultative Zusatzveranstaltungen Dritter), haftet TREKZ nicht.
7.4 Der Reisende ist verpflichtet, einen während der Reise auftretenden Mangel unverzüglich gegenüber der Reiseleitung oder TREKZ anzuzeigen.
Unterlässt der Reisende die Mängelanzeige schuldhaft, ist TREKZ nicht in der Lage, Abhilfe zu schaffen. In diesem Fall ist der Reisende nicht berechtigt, Ansprüche auf Minderung des Reisepreises oder Schadensersatz geltend zu machen, soweit TREKZ infolge der unterlassenen Anzeige keine Abhilfe schaffen konnte.
8. Verjährung und Geltendmachung von Ansprüchen
8.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen innerhalb von zwei Jahren nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise geltend gemacht werden (§ 651j BGB).
8.2 Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
9. Informationspflichten zu Einreise- und Gesundheitsvorschriften
9.1 TREKZ informiert den Reisenden über die für das jeweilige Reiseziel geltenden Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen, soweit diese TREKZ bekannt sind oder bekannt sein müssen.
9.2 Der Reisende ist selbst verantwortlich, die Einreisebestimmungen einzuhalten und erforderliche Dokumente rechtzeitig zu beschaffen.
9.3 Entstehen infolge der Nichteinhaltung Mehrkosten, trägt diese der Reisende.
10. Datenschutz
TREKZ verarbeitet personenbezogene Daten der Reisenden nach den Vorgaben der DSGVO. Art, Zweck und Umfang der Verarbeitung, die Empfänger der Daten, einschließlich der Leistungsträger der Reise und, bei gemeinsam mit einem Kooperationspartner angebotenen Reisen, dieses Partners, sowie die Rechte der Reisenden ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von TREKZ unter https://trekz.io/datenschutz. Einwilligungen, die TREKZ im Buchungsprozess einholt, sind freiwillig und nicht Voraussetzung für den Abschluss des Reisevertrags.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrags.
11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.3 Für Klagen von TREKZ gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich. Für Klagen des Reisenden gegen TREKZ ist der Sitz von TREKZ maßgeblich, sofern der Reisende Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
11.4 TREKZ nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
TrekZ Travel Solutions GmbH
Bahnhofstraße 2a · 82296 Schöngeising · Deutschland
Handelsregister: München HRB 290320
Hinweis gemäß § 651a BGB und EU-Richtlinie 2015/2302
Die angebotene Reiseleistung ist eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Damit genießen Reisende alle EU-Rechte, die für Pauschalreisen gelten. Das gesetzlich vorgeschriebene Formblatt mit den Rechten der Reisenden wird vor Abschluss der Buchung bereitgestellt.
ABSCHNITT III: Disclaimer / Haftungsausschluss
Obwohl wir uns bemühen, alle auf dieser Website bereitgestellten Informationen korrekt und aktuell zu halten, übernimmt die TREKZ Travel Solutions GmbH keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der Inhalte.
TREKZ behält sich ausdrücklich das Recht vor, Teile der Website oder das gesamte Angebot ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
Keine der auf dieser Website enthaltenen Informationen stellt ein verbindliches Angebot oder eine vertragliche Verpflichtung dar, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich durch die TREKZ Travel Solutions GmbH bestätigt wurde (z. B. im Rahmen der Buchungsbedingungen für Reiseprodukte).