Das schützt bei Pauschalreisen in der EU

Das schützt bei Pauschalreisen in der EU

EU Formblatt für Pauschalreisen (TREKZ)

EU-Formblatt: Standardinformationsblatt für Pauschalreisen nach §651a BGB

Die Kombination von Reiseleistungen, die Ihnen von TREKZ Travel Solutions GmbH (TREKZ) angeboten wird, stellt eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302 dar.


Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. TREKZ Travel Solutions GmbH (TREKZ) trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.


Zudem verfügt TREKZ Travel Solutions GmbH (TREKZ) über die vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Falle einer Insolvenz.

WICHTIGE RECHTE NACH DER RICHTLINIE (EU) 2015/2302:

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.

  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.

  • Die Reisenden erhalten eine Notrufnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro Kontakt aufnehmen können.

  • Die Reisenden können die Pauschalreise — innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter Zusatzkosten — auf eine andere Person übertragen.

  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (z. B. Kraftstoffpreise) sich erhöhen und dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist. In jedem Fall darf der Preis nur bis zu 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise erhöht werden. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 8 %, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten.

  • Wenn ein wesentlicher Bestandteil der Pauschalreise nicht wie vereinbart durchgeführt werden kann, muss eine alternative geeignete Ersatzleistung ohne Mehrkosten angeboten werden.

  • Die Reisenden können vom Vertrag zurücktreten, ohne Stornogebühren zahlen zu müssen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen.

  • Außerdem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Entschädigung vom Vertrag zurücktreten.

  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Teile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß erbracht werden, müssen angemessene Ersatzmaßnahmen angeboten werden. Wenn dies nicht möglich ist oder der Reisende diese ablehnt, hat er Anspruch auf Preisminderung.

  • Die Reisenden haben Anspruch auf Preisminderung und/oder Schadensersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

  • Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden im Falle von Schwierigkeiten Beistand zu leisten.

  • Für den Fall der Insolvenz von TREKZ sind Zahlungen abgesichert. Falls die Insolvenz von TREKZ nach Beginn der Pauschalreise eintritt und der Transport Bestandteil der Reise ist, ist die Rückbeförderung abgesichert.

Kontaktdaten des Veranstalters:
TREKZ Travel Solutions GmbH (TREKZ)
Bahnhofstraße 2a, 82296 Schöngeising, Deutschland
Tel: +49 (0) 8141 3151467
E-Mail: info@trekz.io